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Gerichtsverfahren sind öffentlich und zuschauen ist kostenlos.
Februar 2012 Das aktuelle Verfahren (ist abgeschlossen): 15 C 514 / 10, Führer u. a. gegen WEG Am Kammerhof 10 Gerichts-Entscheidung: Die Hausverwaltung wurde wegen - jahrelangem fortgesetztem – Fehlverhalten, das seit 2006 jedes Jahr ein neues Gerichtsverfahren zur Folge hatte, vom Gericht entlassen. Trotzdem ist die “Richterin“ Raeck der Meinung, dass das Fehlverhalten nicht so schlimm wäre, dass die Kosten des Gerichtsverfahrens auch die Hausverwaltung übernehmen muss – was mich doch sehr verwundert. Denn die Hausverwaltung erstellte jedes Jahr erneut betrügerische Wohngeld-Abrechnungen und hat auch vor Gericht gelogen und begeht andere WEG schädigende Aktionen - es handelt sich somit eindeutig um Vorsatz !!! Das hat die “Richterin“ Raeck in ihrer 19-seitigen Urteilsbegründung auch detailliert beschrieben. Trotzdem ist sie der Meinung, dass das Fehlverhalten der Hausverwaltung nicht so schlimm wäre, dass sie auch die Kosten des Gerichtsverfahren übernehmen muss. Da wundere ich mich schon, dass sie den Hausverwalter K. überhaupt entlassen hat. Wir, die Kläger, müssen einen kleinen Teil der Klagekosten bezahlen, weil wir verlangt haben, dass der Verwaltervertrag (Entscheidung, Seite 17, Beirat) eingehalten wird, die Richterin aber anderer Meinung war, den anderen Teil die WEG. Warum werden Verträge abgeschlossen, wenn man sich nicht dran zu halten braucht - “Richterin“ Raeck ? Sehr eigenartig - da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Inzwischen hat sich die Hausverwaltung – von den Eigentümern (u. a. er selbst !) von denen z. T. mehrere 1.000,00 € fehlen, erneut als Hausverwaltung wählen lassen. Er hat bereits bei der Verhandlung am 28.11.2011 gesagt, dass das geschehen wird. Das hat die “Richterin“ Raeck sehr interessiert (!) zur Kenntnis genommen. Ob das der Grund war, weshalb sie ihn entlassen hat ? Mit der Folge, dass wir ein neues Verfahren gegen die “entlassene” Hausverwaltung eingeleitet haben = ein weiterer lukrativer Auftrag für die Schwarzkittel !!! Die Hausverwaltung hat auf Grund der “gelungenen“ Entscheidung der “Richterin“ Raeck nichts zu befürchten, die Kosten müssen ja die Deppen in der WEG bezahlen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens - das die Hausverwaltung - zu verantworten hatte, belaufen sich auf ca. 6.000,00 €. Die “kriminelle” Hausverwaltung kann also tun, was sie möchte - es kostet sie nicht nur nichts, sondern kann darüber hinaus noch für sich selbst der WEG - die sie betrügt - eine Rechnung stellen. Es lohnt sich also zu betrügen !!! “Danke Richterin“ Raeck. Mehr zu dieser ”Dame Richterin” Raeck auf der neuen Seite - Deutsche ElendsJustiz.
Das Problem, das wir haben, ist nicht die “kriminelle” Hausverwaltung, sondern das “billige” Ermessen (wie viele € ?) der Arbeitnehmer-innen im staatlichen schwarzen Arbeitskittel. Denn, wenn betrügerische Hausverwaltungen die Kosten der Gerichtsverfahren bezahlen müssten - die ja nur wegen ihren Betrügereien - erforderlich sind, würden sie ganz schnell mit dem Betrügen aufhören. Der Rest steht im unteren Teil dieser Seite. Gerichts-Entscheidung Ende
Zu den Fakten Ich bin Miteigentümer des Hauses – Am Kammerhof 10 in 41199 Mönchengladbach. Auf Grund schwerster Fehlverhalten unserer Hausverwaltungen (2), mit denen einige andere Miteigentümer eng zusammenarbeiten, haben wir extreme Probleme im Haus, die inzwischen zu zahlreichen Gerichtsverfahren geführt haben. Mehrere dieser Gerichtsverfahren wurden von den zuständigen “Richtern-innen“ regelrecht verpfiffen, d. h., es wurden “Rechtsbeugungen” am Fließband begangen (weiter unten mehr zu “Rechtsbeugungen”), bei denen die betrügerischen Hausverwaltungen straffrei blieben und dafür wir, die Opfer, bestraft wurden. Weiterhin müssen wir, die Geschädigten, die betrügerischen Hausverwaltungen noch Monat für Monat dafür bezahlen, dass sie uns betrügen und auch noch unser Eigentum schädigen. So ist das Gesetz in der BundesBananenRepublik Deutschland - traurig aber wahr.
In dieser HomePage geht es jedoch vorwiegend - nur - um Gerichtsentscheidungen im WEG Recht, bei denen der Täter begünstigt und wir die Opfer bestraft wurden. Was in dieser Homepage steht, würde ich ins Reich der Fabeln oder nach Schwarzafrika verweisen, wenn ich es nicht selbst erlebt hätte.
Auf der Seite – Infos anderer – berichten andere über ihre Erfahrungen mit der staatlichen Schwarzkittel-Mafia. Denn wir sind nicht die Einzigen, die solche abartigen Erfahrungen gemacht haben, sie finden offensichtlich täglich 1.000-fach in ganz Deutschland statt. Angeblich (siehe die Seite – Infos anderer) können Richter, die für eine Straftat verurteilt wurden, weiterhin als Richter-in tätig sein, sofern die Strafe nicht höher als 1 Jahr ausfällt, obwohl sie bewiesen haben, dass sie charakterlich für das Richteramt – nicht - geeignet sind. So ist das Gesetz in der BundesBananenRepublik Deutschland – es ist unglaublich. Deutschland ist zwar eine Demokratie (?) – aber rechtsstaatlich (!) eine Bananenrepublik und ein Schurkenstaat. Deutschland wird von selbst legalisierten Polit-Verbrecher regiert - siehe auch die Bücher auf ersten Seite.
Seit 2004 kämpfen wir dafür, dass das Haus das wird, was es eigentliche sein sollte – ein normales Wohnhaus für normale Menschen. Aber dank der “Richter-innen“, die von ihrem “billigen” Ermessen sehr ausgiebig Gebrauch machten, ist es uns bis heute (März 2014) noch immer nicht gelungen. Im Gegenteil, die Zustände werden immer schlimmer. Bei einer Eigentümer-Versammlung prahlte unser Hausverwalter K. damit, dass wir schon so viele Gerichtsverfahren gegen ihn geführt haben, dass er den Überblick verloren hat und amüsierte sich köstlich dabei. Da nicht nur wir, sondern auch andere WEG’s (Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft) bereits gegen ihn geklagt haben (wie ein Richters sagte), scheint er als Großkunde, der für zahlreiche lukrative Aufträge (!) sorgt, bei den Gerichten ein gutes Verhältnis zu vielen “Richter-innen“ zu haben, sonst wäre ihm das Lachen längst vergangen.
Seit 2006 ist dieser Herr K. unser Hausverwalter und wir haben inzwischen 7 Gerichtsverfahren “gegen” ihn geführt. Siehe oben - Aktuelles Verfahren. Nach meinem Verständnis, das ich von einem Rechtsstaat habe, wäre spätestens beim 2. Verfahren - Schluss mit Lustig ! Aber in BananenRepubliken und Schurkenstaaten wie Deutschland ticken die Uhren eben anders - leider. Gegen seinen Vorgänger, Herr H., der charakterlich genauso abartig veranlagt war, haben wir zwischen 2004 und 2006 ebenfalls wegen betrügerischen Wohngeld-Abrechnungen mehrere Klagen geführt. Und sein Nachfolger dieser Herr K. hat damit nahtlos weitergemacht. Beide sind notorische Serienbetrüger, die sich voll und ganz auf das billige Ermessen (wie viele Euro ?) der Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel verlassen und das mit Erfolg.
Bei den Gerichtsverfahren wurde zwar jedes mal das Fehlverhalten der Hausverwalter festgestellt - ohne Folgen für sie. Denn lt. Gesetz (!!!) mussten wir gegen die WEG klagen und deshalb hat die WEG die Verfahren verloren und musste auch die Kosten bezahlen. Darauf weist der betrügerische Hausverwalter auch jedes mal hin und er genehmigt sich noch zusätzlich Geld für seinen Zeitaufwand für die Klagen (ein heftiger Stundensatz) vom WEG Konto. Mit ihren Entscheidungen nach billigen Ermessen verhelfen die Arbeitnehmer im schwarzen Arbeitskittel den betrügerischen Hausverwaltungen noch zusätzlich zu Einnahmen auf Kosten der Opfer. Er hat bereits damit gedroht, wenn wir ihn vorzeitig entlassen (er hat ein 5 Jahresvertrag und ca. 6.500,00 € pro Jahr) würde er für die ausstehenden Jahre sein Verwalter-Entgelt einklagen. Dank der kriminellen freundlichen Gesetze zusammen mit den - billigen Ermessen - der Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel hätte er auch Erfolg damit. Bei den Eigentümer-Versammlungen hat er bereits mehrfach betont, dass wir (Kläger) mit unseren Klagen der WEG enormen Schaden zufügen - und hat nicht einmal unrecht damit. Denn, wenn wir nicht klagen und uns betrügen lassen würden, würden die “Richter-innen“ mit ihrem “billigen” (wie viele € ?) Ermessen nicht unsere schuldlose WEG bestrafen. In einem Rechtsstaat werden grundsätzlich die Täter bestraft (WEG § 49 Abs. 2) und das ist die betrügerische Hausverwaltung und nicht die WEG und somit schädigen in Wirklichkeit die “Richter-innen“ die WEG und nicht wir. Es ist eben eine selbst legalisierende staatliche Schwarzkittel-Mafia.
Trotz der zahlreichen Gerichtsverfahren, die wir gegen die betrügerischen Hausverwaltungen geführt und “gewonnen” haben, sind die Zustände noch schlimmer als vor dem 1. Verfahren. “Gewonnen” deswegen, da wir lt. Gesetz gegen die anderen Miteigentümer der WEG klagen mussten, die zum Teil nicht einmal bemerkt haben, dass sie betrogen werden sollten und wir, die Kläger, sind ein Teil der WEG. Das beweist, dass wir in Deutschland ein völlig degeneriertes korruptes Rechtssystem haben. Dank der korrupten Polit-Lobbyisten (Gesetzgeber) versagt der angebliche Rechtsstaat auf der ganzen Linie.
Nun zu den Richter-innen. Vor der Aufnahme der Tätigkeit als Richter-in müssen diese Personen einen Eid (§ 38 DRiG, Richtergesetz) ablegen, in dem sie sich verpflichten: Nach dem Grundgesetz und dem Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Das hört sich erst einmal gut an. Nur im Grundgesetz steht nicht, dass Richter die Opfer von Straftaten für die Straftat bestrafen können und die Täter dafür straffrei bleiben. Im BGB / WEG § 49 Abs. 2 (wurde im Juli 2007 wieder neu hinzugefügt) ist das jedoch den Richter-innen überlassen, ob sie die Täter oder die Opfer bestrafen - billiges Ermessen - wie viele € ? Damit ist der Willkür der Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel Tür und Tor geöffnet. Glauben Sie nicht ? Schauen Sie sich den § 49 Abs. 2 an - . . . dem Täter (Hausverwalter) kann die Strafe auferlegt werden - kann, muss aber nicht. Anstelle den Täter zu bestrafen, bleiben dann nur noch die Opfer. Sie können also entscheiden, wie sie wollen und können sich dabei immer auf das billige Ermessen berufen, auch wenn sie den Täter begünstigen und die Opfer bestrafen - es ist unglaublich. Das gibt ein weiteres mal Auskunft über die Moral der korrupten Lobbyisten-Politiker-innen (Gesetzgeber).
Die Staatsanwaltschaft (meine Strafanzeige, Az. 502 Js 137/11, weiter unten dazu mehr) teilte mir mit - es lag im freien Ermessen der “Richterin“ Seidler, wen sie bestraft - es ist ungeheuerlich. Vom billigen Ermessen haben in unserem Fall bereits mehrere “Richter-innen“ ausgiebig Gebrauch gemacht. Dass anstelle der Täter die Opfer bestraft werden können, das haben die Politiker allerdings nicht ins Gesetz geschrieben, denn dann hätten sie sich selbst als “Kriminelle” geoutet, also wird es geflissentlich weg gelassen. Der Gesetzestext ist jedoch so formuliert, dass es drin steht, ohne dass es erwähnt werden muss. Um es im Klartext hinein zu schreiben waren die Politiker offensichtlich zu feige und zu hinterhältig !!! Solche Gesetze machen die Politiker, darunter selbst viele Juristen (private Schwarzkittel), die sehr genau wissen, dass sie mit dem WEG Gesetz ein kriminellen freundliches Gesetz gemacht haben. Scheiß doch auf den Rechtsstaat - die Kohle muss stimmen.
Ich vermute auch, dass sie (viele sind Rechtsanwälte) sich selbst diese Möglichkeit offen halten möchten, für den Fall, wenn sie aus der Politik ausscheiden (sie müssen ja alle 4 / 5 Jahren neu gewählt werden und es ist nicht sicher, dass sie nach der nächsten Wahl noch Politiker sind) und sie danach wieder selbst als Rechtsanwälte tätig sind neue lukrative Gerichtsverfahren / Aufträge haben möchten. Die anständigen Menschen (Opfer), die für ihr Recht geklagt haben und noch so naiv sind zu glauben, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, stehen anschließend fassungslos da und verstehen die Welt nicht mehr, dass sie selbst von einem “Richter-in“ in dem “Rechtsstaat“ Deutschland um ihr Recht betrogen werden und dafür dann auch noch die Kosten bezahlen müssen.
Ein Sprichwort sagt: Auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man in Gottes Hand. Das heißt letztlich, dass man der Willkür der Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel ausgeliefert ist. Sprichwörter sind Lebenserfahrungen eines Volkes, die sich über viele Generationen gebildet haben. Die Willkür von Richter-innen ist also ein alt bekanntes Problem, aber die Politiker (Gesetzgeber) denken nicht daran, das Gesetz so zu gestalten, um der Willkür einen Riegel vorzuschieben. Warum eigentlich nicht ? Die Antwort ist klar - siehe die Bücher auf der ersten Seite.
Betrügerische Hausverwaltungen verstehen es sehr geschickt, ihre Betrügereien zu vertuschen und seriöse aufzutreten. So war es auch bei unserer WEG, bis ich bemerkte, dass etwas nicht stimmt. Dann habe ich nachgeforscht und herausgefunden, dass wir von unserer damaligen Hausverwaltung H. bereits seit ca. 10 Jahren betrogen wurden. Daraufhin habe ich geklagt, die “kriminelle“ Justiz (“Richter“ Eckardt) in Mönchengladbach-Rheydt kennengelernt und war fassungslos. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich noch der Meinung, dass es so etwas möglicherweise in Afrika gibt, aber niemals in Deutschland. So kann man sich irren. Siehe die Seiten - Richter Eckardt, Richter Kral, Justizministerium, FDP ? Nein Danke ! Wohnungseigentümer die festgestellt haben, dass ihre Abrechnung falsch ist, haben 2 Möglichkeiten: 1. sie lassen sich betrügen, oder 2. sie klagen dagegen - müssen jedoch gegen die anderen Miteigentümer klagen - nicht gegen die betrügerische Hausverwaltung, die die falsche Abrechnung erstellt hatte - nein es muss gegen die anderen Betrogenen (!) geklagt werden - so ist das kriminelle und täter-freundliche WEG Gesetz.
Die Eigentümer mussten immer die Kosten des Gerichtsverfahren bezahlen - sie waren also so oder so die Deppen und die betrügerischen Hausverwaltungen gehen grundsätzlich straffrei aus und lachen sich halb tot darüber. Unsere beiden betrügerischen Hausverwalter laufen noch immer frei herum und können trotz der zahlreichen Gerichtsverfahren, in denen ihr Fehlverhalten festgestellt wurde, weiterhin ihren Betrügereien nachgehen, teilweise mit schwersten Vermögensschäden für Wohnungseigentümer. Sie halten ständig Ausschau nach neuen WEG’s, die sie betrügen können. Wenn eine WEG sich von einem solchen Hausverwalter trennt und einen neuen sucht, ist das Risiko groß, dass sie an den nächsten “kriminellen” Hausverwalter gerät - und dann fängt das Drama von vorn an, wie bei uns.
Nun zu Fakten und den Namen der Richter-innen “Richterin“ Seidler, Amtsgericht Mönchengladbach Rheydt und “Richterin“ Ortmann Amtsgericht Mönchengladbach (nicht Rheydt) sind noch immer im Amt und können ganz legal Täter begünstigen. Sehr interessant finde ich den Widerspruch vom Hausverwalter K. auf der Seite - “Richterin“ Ortmann. Wie dummdreist diese “Richterin“ Seidler ist, kann man u. a. auch daran erkennen, dass sie beim Gerichtsverfahren - 23 C 725 / 09 AG, Mg.-Rheydt - unserem Rechtsanwalt sagte, er solle zu Punkt 10 der Klage den entsprechenden Antrag stellen, was er dann getan hat. In ihrer späteren Urteilsbegründung hat sie dann zwar die Schuld der Hausverwaltung festgestellt, und dass die WEG selbst nichts damit zu tun hatte. Sie hat aber trotzdem uns, den Kläger und der WEG, die Kosten und somit die Strafe in Höhe von 5.824,22 € auferlegt. Davon hat sie uns (den Kläger) für den Antrag zu Punkt 10, den unser Rechtsanwalt auf ihre Aufforderung gestellt hatte, die Kosten / Strafe in Höhe von 1.514,30 € auferlegt - der Antrag wäre unzulässig. Unser Rechtsanwalt (unser Rechtsanwalt ?) hat das einfach so hingenommen - es ist ungeheuerlich !!! Der Hausverwalter sollte offensichtlich für weitere lukrative Gerichtsverfahren / Aufträge sorgen. Sie hat die Hausverwaltung um ca. 10.000,00 € (Zehntausend €) begünstigt und wir müssen die Strafe bezahlen. Beide “Richterinnen“ zusammen haben unsere Hausverwaltung in 2 Verfahren um ca. 13.000,00 € begünstigt !!! Solche abartigen und rechstaats-feindliche Typen befinden darüber, was Recht ist und haben noch die Frechheit, bei ihrer Entscheidung den Begriff - Im Namen des des Volkes - zu benutzen. Bei der darauf folgenden Eigentümer-Versammlung machte sich der Hausverwalter darüber lustig, dass wir persönlich (die Mitklägerin und ich) 1.514,30 € von den Klagekosten bezahlen mussten, den Rest musste die WEG bezahlen. Der betrügende Hausverwalter kam ungeschoren davon und machte mit seinen Betrügereien ungeniert weiter, was zu dem akt. Verfahren führte, das voraussichtlich am 28. November 2011 stattfindet. Siehe oben - aktuelles Verfahren.
Der übergeordnete “Richter“ Scheiff (Präsident vom Landgericht MG) wurde vom Justizministerium Düsseldorf (das ich in meinem 2. Informationsschreiben über den Vorgang informiert habe) beauftragt, meinen Vorwurf zu prüfen. Er teilte mir u. a. mit, dass mein Schreiben zuständigkeitshalber an ihn weiter geleitet wurde und dass es ihm nicht erlaubt ist, tätig zu werden. Warum wurde er dann vom Justizministerium beauftragt ? Entweder kennt er oder das Justizministerium in Düsseldorf die Zuständigkeiten nicht. Wie heißt ein Sprichwort: Eine schwarzkittlige Krähe (oder Geier) hackt der anderen kein Auge aus ? Siehe die Seiten - Richter Eckardt, Richter Kral, Justizministerium, Richterin Ortmann, Richterin Seidler, Richter Scheiff.
Auf der Seite - Infos anderer - bezeichnet Frau Herweg, die es offensichtlich ebenfalls bereits mit solchen Richter-innen zu tun hatte, diese als die “wirklichen Verbrecher”. Wenn solche Richter-innen die wirklichen Verbrecher sind, dann sind die Politiker (Gesetzgeber) die größten Verbrecher, denn diese machen die Gesetze, auf die sich die “wirklichen Verbrecher” berufen. Unrechtsbewusstsein ? Fehlanzeige ! Wenn man die Arbeitnehmer im schwarzen Arbeitskittel auf ihr Fehlverhalten hinweist, betrachten sie das als noch als Majestätsbeleidigung. Siehe die Seite - Richter Scheiff.
Im Januar 2011 habe ich gegen die “Richter-innen“ Ortmann, Seidler und den Scheiff Strafanzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung erstattet, die inzwischen (wie erwartet) auch als unberechtigt eingestellt wurde. Da ich das DRiG (Richtergesetz) und das BGB / WEG § 49 kenne, wusste ich natürlich bereits vorher, dass die Strafanzeige ins Leere laufen würde, da die “Richterinnen“ ihre Entscheidungen nach ihrem “billigen Ermessen“ (€?) getroffen haben und somit nicht bestraft werden können. Gewundert hat mich allerdings, dass die Anzeige nicht von vornherein abgewiesen wurde, da das auch die Staatsanwaltschaft wusste. Ich vermute, dass das nur Show war, mit der Absicht mich damit ruhig zu stellen. Die Strafanzeige hatte 2 andere Gründe: 1. wollte ich den “Richter-innen“ die Täter begünstigen und Opfer bestrafen und auch anderen potentiellen täter- freundlichen “Richter-innen“ einen Warnschuss verpassen, damit sie bei uns nicht noch weitere Verfahren verpfeifen, denn es lief noch ein Verfahren, das sich unerklärlich in die Länge zog ohne das sich etwas tat, das aber später korrekt ausging und ich hier somit nicht mehr darauf einzugehen brauche, und 2. wollte ich die schriftliche Bestätigung von der Staatsanwaltschaft haben, dass in der BundesBananenRepublik Deutschland, “Richter-innen“ Opfer bestrafen und Täter begünstigen können, was dank der Täter freundlichen Gesetze völlig legal ist. Dieses Schreiben habe ich inzwischen von der Oberstaatsanwältin Frau Fegers-Wadenpohl erhalten. Ich danke Frau Fegers-Wadenpohl recht herzlich für die detaillierte Begründung für die Einstellung der Anzeige. Diese Begründung wird nämlich für eine erfolgreiche Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) benötigt. Der kriminelle / korrupte Fußballschiedsrichter Hoyzer wurde bestraft, aber die v. g. “Richter-innen“ können völlig legal andere schädigen, obwohl ihr Verhalten - nach rechtsstaatlichem Grundsätzen - sehr viel krimineller ist. So ist das in der BundesBananenRepublik Deutschland. Wie war das: Vor dem Gesetz sind alle gleich ? Oder habe ich da etwas falsch verstanden ?
Auf der Seite - Infos anderer / Jurablogs - Rechtsbeugung - schreibt die Pressesprecherin Eva Bezold, beim Landgericht Stuttgart, zur Verurteilung eines Richters, da ging es um 54 (54 !) fache Rechtsbeugung: Er (der Richter) hat sich auch nicht allzu geschickt angestellt . . . Was letztlich heißt, hätte er seine Straftaten geschickter durchgeführt, wäre er straffrei davon gekommen. Ich finde, dass das eine sehr interessante Aussage eines Gericht ist, dass Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel ihre Straftaten nur geschickt durchführen müssen, damit sie straffrei bleiben ! Wurden die Opfer der Rechtsbeugungen entschädigt ? Wohl kaum !!!
Richter-innen und Staatsanwälte sind eine verschworene Gruppe (arrogante, selbstherrliche und eingebildet Möchtegern-Götter in schwarz, obwohl es nur einfache Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind), denen offensichtlich der schwarze Arbeitskittel zu Kopf gestiegen ist und sich einbilden, unantastbar zu sein), da sie sich gegenseitig schützen. Siehe den Leserbrief von Herrn Fahsel und die Seiten - Richter Kral, Richter Scheiff.
Wenn ein Richter-in es übertrieben hat und nicht mehr zu halten ist, wird sie / er offensichtlich in Pension geschickt. Sie / er wird also für seine Rechtsbeugung / Straftat (die selbst vom billigen Ermessen nicht gedeckt sind) noch belohnt – wie der “Richter“ Eckardt, der - nur - bei uns mehrere Gerichtsverfahren verpfiffen und in einem weiteren Verfahren (11 C 238 / 08, AG, Mg.-Rheydt) die Akte gefälscht hat, wie unser Rechtsanwalt feststellte. Daraufhin wurde er dann angeblich (von wem ?) in Pension geschickt. Es ist ungeheuerlich !!! Welche Ober-Moralsau (!!!) schickt korrupte Richter in Pension, statt ihnen ein Disziplinarverfahren zu verpassen ? Diese Ober-Moralsau ist charakterlich noch minderwertiger als dieser “Richter“ Eckardt und der gehört schon zum Abschaum der Menschheit. Dieser Vorgang beweist erneut, dass es sich bei den Typen um eine “Ehrenwerte Gesellschaft“ (Schwarzkittel-Mafia) handelt. So stelle ich mir die Justiz in einer BundesBananenRepublik Kongo vor - aber nicht in Deutschland. In einem Rechtsstaat (!) würden solche Typen ein Disziplinarverfahren (§ 30 DRiG, Richtergesetz) erhalten und anschließend unehrenhaft aus dem Dienst entfernt. In einem Privatunternehmen werden solche Typen wegen Sabotage fristlos entlassen und erhalten ggf. eine Schadensersatzklage – nicht so in der BundesBananenRepublik Deutschland. Aktenfälschungen kommen offensichtlich öfters vor, wie Sie auf der Seite - Infos anderer - sehen können.
Das Verfahren - 11 C 238 / 08, AG, Mg.-Rheydt - wurde anschließend von einer Richterin zu Ende geführt und die WEG hat es verloren - wir mussten ja nach dem Gesetz gegen die anderen Betrogenen (!) klagen. Trotzdem hat sie die Kosten der Hausverwaltung auferlegt (WEG § 49, 2), da diese das Verfahren zu verantworten hatte. So wie es in einem Rechtsstaat auch selbstverständlich sein sollte. Daraufhin hat die Hausverwaltung beim Landgericht in Düsseldorf (Az. 16 S 88 / 09 - warum in Düsseldorf und nicht in Mönchengladbach ?) Widerspruch eingelegt. Das Widerspruchsverfahren hat die Hausverwaltung auch beim Landgericht verloren, da die “Richter-innen“, Henning, Kretzer und Koepsel festgestellt haben, dass die Hausverwaltung lügt - was aber bereits vorher bewiesen war. Obwohl die Hausverwaltung gelogen hat und nicht die WEG, hat das Schwarzkittel-Trio die Kosten des Verfahrens und somit die Strafe von mehreren 1.000,00 € (den genauen Betrag müssen wir noch ermitteln) unserer schuldlosen WEG auferlegt, obwohl die Richterin am Amtsgericht diese Kosten zuvor der Hausverwaltung auferlegt hatte. Der lügende und betrügende Hausverwalter K. kam erneut ungestraft davon und konnte auf Grund der Entscheidung nach - ”billigem Ermessen” vom WEG Konto nicht nur die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, sondern auch noch für sich selbst den Betrag 584,98 € abkassieren und das nur in diesen Verfahren und wir, die Opfer müssen diese Kosten bezahlen. So stelle ich mir die Rechtsprechung in einer BundesBananenRepublik Kongo vor - aber nicht in Deutschland.
Es ist unglaublich, was Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel unserer WEG schon für finanziellen Schaden zugefügt haben (und mit Sicherheit nicht nur unserer WEG) und dabei die Frechheit besitzen, das - Im Namen des Volkes - zu tun, was sie auf Grund ihres billigen Ermessens (wieviel € ?) und des Kriminellen freundlichen Gesetzes völlig legal tun können. Kein normaler / anständiger Mensch begünstigt Lügner und Betrüger (und Serientäter wie unsere Hausverwaltungen erst recht nicht) und bestraft dafür die Opfer- so etwas tun nur Moralsäue !!!
Frage an die Arbeitnehmer-imen im schwarzen Arbeitskittel, die ich in der HomePage namentlich nenne: Sie alle haben den wirklichen Täter begünstigt und uns - die schuldlose WEG - bestraft. Wie fühlt man (Frau auch) sich dabei ? Gut ? Bestimmt, sonst hätten Sie anders entschieden - aber das ist natürlich eine Charakterfrage ! Falls es Ihnen an der nötigen Selbstkritik fehlt, empfehle ich Ihnen auf der Seite - Richter Scheiff - meine Antwort an diesen Herrn sorgfältig durchzulesen, denn der Name Scheiff ist austauschbar.
An den Justizminister von Nordrhein - Westfalen: Herr Kutschady - tun Sie Ihre Pflicht als Justizminister und Volksvertreter (Sie sind doch ein Volksvertreter ?), Sie wissen schon, Ihr Eid: Das Wohl des - anständigen - Teils der Bevölkerung . . . Sorgen Sie als - Volksvertreter - dafür, dass den Arbeitnehmern im staatlichen schwarzen Arbeitskittel das billige Ermessen für immer entzogen wird, aus dem BananenRepublik Gesetz verschwindet und durch einen Gesetzestext ersetzt wird, in dem verpflichtend festgelegt ist, dass die Täter und nicht die Opfer zu bestrafen sind. Und wenn Sie wissen möchten, was dieser lügende, betrügende Serientäter, dieser Hausverwalter K. angerichtet hat, das er nur durch das “billige Ermessen“ der Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel tun konnte, brauchen Sie sich nur unsere Haus anzusehen. Der Eingang des Hauses ist hinten bei den Garagen, es wird Sie niemand belästigen. Sorgen Sie dafür, dass Deutschland endlich ein Rechtsstaat wird und nicht nur lügender weise so bezeichnet wird, und das Sprichwort: Vor deutschen Gerichten ist man der Willkür der Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel ausgeliefert, ein für alle mal in die Mülltonne der Geschichte wandert.
Wie schreibt Richter a. D. Herr Fahsel: . . . unglaubliche wie unzählige vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwälte-innen erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Es ist nicht möglich dagegen vorzugehen, da sich das System selbst schützt . . . überkommt mich ein tiefer Ekelt vor “meinesgleichen”. Kommentar überflüssig.
Die Politiker behaupten Volksvertreter zu sein. Ich habe keinen Politiker beauftragt, kriminellen freundliche Gesetze zu machen und Sie (falls Sie kein Politiker sind) vermutlich auch nicht, sie tun es aber trotzdem. Somit sind die Politiker keine Volksvertreter, sondern missbrauchen ihr Amt und besitzen die Frechheit zu behaupten, dass Deutschland ein Rechtsstaat wäre. Die permanente Vergewaltigung des Rechtsstaates Deutschland - die ich mir nur mit der unersättlichen Geldgier von Politikern und den Arbeitnehmer im staatlichen schwarzen Arbeitskittel erklären kann - muss beendet werden !!!
Da es in Deutschland von gesetzlich legal ist, dass Richter-innen die Opfer bestrafen und den Täter begünstigen können, ist das ein Fall für den EuGH, bzw. das Schurken-Staaten Gericht in Den Haag, das für Polit-Verbrecher zuständig ist. Evt. übernimmt ein pensionierter Richter-in oder Staatsanwalt-in, die die gleiche Einstellung haben, wie Herr Fahsel, die Klageführung gegen die BundesBananenRepublik Deutschland und kann gleichzeitig sein Insider-Wissen einbringen. Denn als Pensionär kann kein noch so “super seriöses“ Justizministerium sie mehr disziplinieren. Wer ist bereit, das zu tun ? Ich mache mit - wer noch ? Zur Erinnerung - Deutschland hat bereits mehrere Gesetze auf Veranlassung vom EuGH ändern müssen.
Falls Leser dieser HomePage bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie wir, tragen sie das bitte in das Gästebuch ein, mit Namen der Richter-in und Aktenzeichen, denn es wird auch andere interessieren. Oder gehen sie ins Internet und googlen Sie, Stichwörter: kriminelle, korrupte, korruption, politiker, richter, staatsanwälte, justiz, rechtsbeugung, skandale, etc. Wenn sie etwas Interessantes finden, tragen sie das bitte ebenfalls in das Gästebuch ein, denn auch das wird andere interessieren und evtl. schreiben sie auch Leserbriefe an große Zeitungen. Lassen sie sich nicht einschüchtern, denken sie immer daran, dass Richter und Staatsanwälte nur Arbeitnehmer sind und wie Richter a. D. Herr Fahsel schreibt - sind viele “kriminell”. Bitte informieren sie auch ihre Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen über diese HomePage, damit sie ebenfalls gewarnt sind und sich ggf. vorsehen. Denn je mehr Menschen Kenntnis von dem - billigen Ermessen - der staatlichen Schwarzkittel-Mafia haben, um so vorsichtiger werden schwarzkittligen Arbeitnehmer sein und es sich überlegen, billige Entscheidungen zu treffen, schließlich müssen sie sich nach außen - rechts-staatstragend geben.
Falls sich jemand über die “Anführungs-Striche“ wundern sollte, als kriminell darf nur bezeichnet werden, wer für eine Schandtat verurteilt wurde.
Selbstverständlich habe ich auch einige Gerichte, den Bundestag und einige Landtage (Politiker) über diese HomePage informiert, das verlangt der Anstand. Anstand ist etwas, was viele Arbeitnehmer in diesen Gebäuden offensichtlich nicht haben.
Meine Unterschriften auf den jeweiligen Schreiben habe ich entfernt, damit niemand auf die Idee kommt, damit Unfug anzustellen.
Die in den einzelnen Schreiben angegebenen Anlagen, sind zum größten Teil nicht beigefügt, da die HomePage ansonsten ca. 100 Seiten umfassen würde.
Mit einem rechtsstaatlichen Gruß - machen wir Deutschland zu einem Rechtsstaat, der die Bezeichnung auch verdient.
Elble
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