Leserbrief_Fahsel

                       Info’s
In dieser Homepage geht es um das Kriminellen freundliche WEG Gesetz.
So steht im BGB / WEG Gesetz § 49 Abs. 2: 
Der (Haus-) Verwaltung können die Rechtsstreitkosten auferlegt werden, wenn sie den Rechtsstreit zu verantworten hat.
In einem Rechtsstaat würde es sind heißen !!!
Warum muss also bei betrügerischen Wohngeld-Abrechnungen gegen die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) geklagt werden und nicht gegen die Hausverwaltung, die die Betrügereien begangen hat ?
Sind die Gründe:
1. Schmiergeld-Zahlungen an Polit-Lobbyisten, darunter zahlreiche private Schwarzkittel (Rechtsanwälte !), die die Gesetze machen ? 
2.  An jedem Gerichtsverfahren sind 3 (2 Ra !) Schwarzkittel beteiligt, sollen diese durch die  Gerichtsverfahren viel Geld verdienen können ?

Diese HomePage ist kein CyberMobbing - sie beschäftigt sich mit der traurigen Realität
In Rechtsstaaten heißt Regieren dem Volk dienen - und nicht sich die korrupten Taschen füllen
Die größte Berufsgruppe der Politiker-innen sind (vermutlich private Schwarzkittel) Rechtsanwälte
Das Kriminellen freundliche WEG Gesetz dient nur dazu,
Schwarzkittel zu füttern - Scheiß doch auf den Rechtsstaat !

Paul Elble
Schlesische Str. 49  (Postanschrift)
40231 Düsseldorf                                                                                                         02.11.2010

 

                     Einschreiben 

Paul Elble    Schlesische Str. 49  –  40231 Düsseldorf

Amtsgericht M´gladbach – Rheydt
- Richterin Seidler -
Brucknerallee 115

41236 Mönchengladbach

 

 

Geschäftszeichen:  23 C 725 / 09

 

Sehr „geehrte Richterin“ Seidler,
mit großer Irritation  habe ich Ihre Entscheidung im o. g. Verfahren zur Kenntnis genommen.

Zu den Fakten:
1. Sie haben die Punkte 1 – 9 für ungültig erklärt soweit so gut. Den Punkt 10 haben Sie für unzulässig erklärt, obwohl Sie unserem Rechtsanwalt beim Termin am 10. Mai 2010 gesagt haben, er solle diesen Antrag so stellen, oder haben sie das vergessen ?  Sehr eigenartig !!!  

2.  Haben Sie eine Kostenaufteilung vorgenommen, 74 % die Beklagten (WEG) und 26 % uns den Klägern auferlegt – ebenfalls sehr eigenartig !!!

3.  Ihre Entscheidung haben Sie damit begründet, dass die Hausverwaltung G. mbH, die Eigentümer-Versammlung zu einem unzulässigen Zeitpunkt (um 14:00 Uhr) einberufen hat.
Das Verschulden liegt also nicht bei der WEG oder bei uns, sondern eindeutig bei der Hausverwaltung, wie Sie selbst festgestellt haben. Nun hat der Gesetzgeber mit der WEG - Novelle im Jahre 2007 den § 49 Abs. 2 in das WEG Recht neu hinzugefügt, da bekannt war, dass viele Hausverwaltungen unseriös sind. Wir haben Sie deshalb in unserer Klageschrift darum gebeten, die Kosten des Verfahrens der Hausverwaltung aufzuerlegen, da die Schuld des Verfahrens – ausschließlich – bei der Hausverwaltung lag – wie Sie selbst festgestellt haben. Unsere WEG konnte schließlich nichts dafür, dass die Hausverwaltung einen unzulässigen Termin für die Versammlung anberaumt hat und wir können auch nichts für die ständigen Betrügereien der Hausverwaltung die den Punkt 10 zur Folge hatte. 

4.  Bei dem Termin am 10. Mai 2010, haben Sie Ihre Entscheidung für den 9. Juli 2010 angekündigt. Anfang Juli haben Sie die Entscheidungsverkündung ohne Angabe von Gründen um ca. 1 Monat verschoben. Dann haben Sie plötzlich einen neuen Anhörungstermin für den 17.09.2010 angesetzt, weil Sie nun noch, aus für mich unerfindlichen Gründen, den Zeugen F. W. hören wollten, obwohl Ihnen sämtliche Unterlagen bereits seit Januar vorlagen –  sehr sehr eigenartig !!!
Ihre Entscheidung und Ihr Veralten ist eindeutig:
Wir, die Opfer, sind die Deppen und der unseriöse Hausverwalter K. (die Fakten seiner Betrügereien und anderen WEG schädigenden Machenschaften sowie seine Betrügereien an den Sozialkassen von Mönchengladbach liegen Ihnen ebenfalls schriftlich vor !) haben Sie begünstigt – herzliches Beileid.
Ich habe den Eindruck, dass der Hausverwalter K. auf Grund Ihrer super Entscheidung vor Freude Purzelbäume schlägt. Gut gemacht „Richterin“ Seidler - herzlichen Glückwunsch !
Ich war der Meinung, nachdem wir dafür gesorgt haben, dass der „nicht korrupte“ Richter Eckardt im Verfahren 11 C 238 / 08 aus dem Amt entfernt wird, dass solche Entscheidungen der Vergangenheit angehören würden – da war ich wohl doch etwas zu naiv.

Irgend jemand soll einmal gesagt haben (ist schon etwas länger her):
Denk ich an die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die als Arbeitskleidung einen schwarzen Kittel tragen, in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht – oder so ähnlich.
Mir geht es genauso seit ich es mit dem unrühmlichen „Richter“ Eckardt zu tun hatte.
Ein Sprichwort sagt:
Auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man in Gotteshand.
Auf hoher See mag das zutreffen, aber wenn man vor deutschen Gerichten in Gotteshand ist, bedeutet das letztlich, dass man der Willkür der Arbeitnehmer im schwarzen Kittel ausgeliefert ist und das hat dann nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.

Da Sie offensichtlich der Verantwortung, die mit dem Richteramt verbunden ist, nicht gewachsen sind, bzw. den WEG § 49 Abs. 2 nicht kennen, sollten Sie eine Nachschulung machen, mit dem Thema: 
Was unterscheidet einen Rechtsstaat von einer Bananenrepublik ?
Frage: Haben Sie aus eigenen Gründen so gehandelt oder waren Sie im Auftrag der Richterin Ortmann und des zuständigen Staatsanwaltes -in (Geschäfts-Nr.  71 OWi-204 Js 1301/09-183/09,  AG Mönchengladbach – nicht Rheydt) tätig ? Schließlich hatten Sie monatelang die OWi-Akte im Besitz und zurückgehalten (!), obwohl Sie mit dem OWi-Verfahren nichts aber auch absolut nichts zu tun hatten. Sie haben damit meine Anfrage an die Richterin Ortmann massiv behindert. Es geht auch hier um den Verdacht von Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt, ebenfalls zu Gunsten des Hausverwalters K., der erst als K. & Co. GmbH, dann G x. mbH und nun G y. mbH tätig ist. Auch haben Sie Ihre Entscheidung im obigen Verfahren aus für mich unerfindlichen Gründen (siehe oben) um ca. 10 Wochen verschleppt. Ich schließe deshalb nicht aus, dass Sie im Interesse der Richterin Ortmann und der Staatsanwaltschaft versucht haben, Zeit zu schinden, in der Hoffnung mich über die Zeit auszubremsen zu können. Ich habe den Eindruck, dass Sie eine kollegiale Solidarität zu Gunsten der Richterin Ortmann und des Staatsanwaltes begangen haben und Ihre obige Entscheidung (die ich als gesetzwidrig ansehe) die Kostenverteilung unserer schuldlosen WEG und uns (den Klägern) als Strafe gezielt auferlegt haben und ich speziell abgestraft werden soll, da ich es wage, gegen das Fehlverhalten von Arbeitnehmern in der Judikative vorzugehen. 
Da Ihr Verhalten gesetzwidrig sein dürfte, würde ich es begrüßen, wenn Sie statt einer Nachschulung zu erhalten direkt aus dem Amt entfernt werden, denn noch ist Deutschland keine Bananenrepublik.
Bei der Bundeswehr gibt es den Begriff: Unehrenhaft aus dem Dienst entlassen.
Sobald Ihre obige Entscheidung rechtskräftig ist, werde ich öffentlich gegen Sie & Co. vorgehen.

Es deutet bereits einiges daraufhin, dass es in Kürze zu einem weiteren Gerichtsverfahren kommen wird (Ihre obige Entscheidung dürfe dabei ursächlich sein). Es wäre dann das 7. in 4 Jahren gegen diesen betrügerischen Hausverwalter K., in diesem Fall wären Sie gut beraten - nicht zuständig - zu sein, falls Sie noch im Amt sein sollten.

Solange es Richter -innen von Ihrem Niveau oder vom Eckardt Niveau gibt, hat der betrügerische Hausverwalter K. keinen Anlass sich an die Gesetze zu halten – ganz im Gegenteil !

Elble
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Elble, Mitkläger und ein Opfer Ihrer Entscheidung

Kopie an:
- Direktion AG Mg-Rheydt 
- Justizministerium Düsseldorf 

 

Amtsmissbrauchende rechtsbeugenden strafvereidelnde Richter -innen und Staatsanwälte sind Furunkel am Rechtsstaat, man muss sie ausdrücken bevor sie sich zum Bananenrepublik-Geschwür entwickeln.

 

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