Leserbrief_Fahsel

                       Info’s
In dieser Homepage geht es um das Kriminellen freundliche WEG Gesetz.
So steht im BGB / WEG Gesetz § 49 Abs. 2: 
Der (Haus-) Verwaltung können die Rechtsstreitkosten auferlegt werden, wenn sie den Rechtsstreit zu verantworten hat.
In einem Rechtsstaat würde es sind heißen !!!
Warum muss also bei betrügerischen Wohngeld-Abrechnungen gegen die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) geklagt werden und nicht gegen die Hausverwaltung, die die Betrügereien begangen hat ?
Sind die Gründe:
1. Schmiergeld-Zahlungen an Polit-Lobbyisten, darunter zahlreiche private Schwarzkittel (Rechtsanwälte !), die die Gesetze machen ? 
2.  An jedem Gerichtsverfahren sind 3 (2 Ra !) Schwarzkittel beteiligt, sollen diese durch die  Gerichtsverfahren viel Geld verdienen können ?

Diese HomePage ist kein CyberMobbing - sie beschäftigt sich mit der traurigen Realität
In Rechtsstaaten heißt Regieren dem Volk dienen - und nicht sich die korrupten Taschen füllen
Die größte Berufsgruppe der Politiker-innen sind (vermutlich private Schwarzkittel) Rechtsanwälte
Das Kriminellen freundliche WEG Gesetz dient nur dazu,
Schwarzkittel zu füttern - Scheiß doch auf den Rechtsstaat !

Anfang Dezember 2013 habe ich u. a. auch den Landtag für NRW in Düsseldorf - erneut nach 2011 - über meine HomePage und die kriminelle Justiz in ihrem Zuständigkeitsbereich informiert.

Meine HomePage scheint erheblichen Unmut unter den Politiker-innen ausgelöst zu haben, was ich damit auch bezweckt habe. Weiterhin habe ich gehofft, wenn sich dieser Unmut gelegt hat, dass ein selbstkritisches Nachdenken einsetzt, was in unserem Rechtsstaat schief läuft und geändert werden muss, damit Deutschland ein Rechtsstaat wird.
Ob das Nachdenken, mit der entsprechenden Konsequenz eingesetzt hat, ist auf Grund des Schreibens vom Petitionsausschuss (das sind Politiker-innen !!! - unten) nicht anzunehmen - im Gegenteil. 

Mit Schreiben vom 19.12.2013 wurde ich vom Petitionsausschuss (Politiker) des Landtags NRW in Düsseldorf angeschrieben (siehe unten), der mir mitgeteilt hat, dass die Justiz lt. Grundgesetz Artikel 97 unabhängig ist und er deshalb nicht berechtigt ist, tätig zu werden - diese Behauptung kannte ich jedoch bereits seit vielen Jahren.
Ich danke den Mitgliedern im Petitionsausschuss für ihr Bemühen trotzdem, denn nun habe ich diese Information auch von den Politikern selbst und nicht nur von staatlichen Arbeitnehmern im schwarzen Arbeitskittel, wie dem Herrrr Scheiff.
Dazu muss man wissen, dass ein Petitionsausschuss nur auf Antrag tätig wird und ich habe keinen Antrag gestellt.
Trotzdem hat er sich mit meiner HomePage beschäftigt - da scheinen offensichtlich einige aufgewacht zu sein.

Im Grundgesetz Artikel 97 steht aber nicht, dass rechtsbeugende Richterentscheidungen zulässig sind - und wenn kriminelle / korrupte Richter-innen nicht mehr zu halten sind, sie mehr oder weniger heimlich in Pension geschickt oder in ein anderes Gericht versetzt werden, z. B. vom Landgericht Mönchengladbach zum Landgericht Düsseldorf, das steht auch nicht drin.
In solchen Fällen ist ein Disziplinarverfahren anzuordnen.
Wer ist dafür zuständig und warum wird das (im allgemeinen) nicht getan, wie die Erfahrung zeigt ?
Damit sind diejenigen, die das zu veranlassen haben, es aber nicht tun, selbst - rechtsstaats-feindlich - eingestellt, die Schwarzkittel-Solitarität wird höher eingestuft als der Rechtsstaat und somit sind diese Typen ebenfalls schwerst  kriminell.
Das gilt auch für Politiker-innen, z. B. Justiz-Minister-innen, wenn sie das veranlassen, daran ändert auch die Immunität nichts, die sich Politiker-innen selbst verleihen.
Im StGB gibt es die §§ 258a Strafvereitelung im Amt, 266 Untreue, 333 Vorteilsgewährung, 336 Unterlassen einer Diensthandlung, 339 Rechtsbeugung. Dafür gibt es jeweils mehrere Jahre Gefängnis.
Die Voraussetzung für eine Strafverfolgung von Rechtsbeuger-innen ist also gesetzlich gegeben. 
Und wer bestraft diejenigen, die verhindern, dass die Rechtsbeuger-innen strafrechtlich belangt werden ?
Warum wird das nicht umgesetzt ? - Was ist der Grund ? Silberlinge ? Schwarzkittel-Solitarität oder was ?
Diese Feststellung / Frage ist kein CyberMobbing - auch wenn kriminelle Staatsdiener anderer Meinung sind.

Eine rechtswidrige Gerichtsentscheidung ist eine Straftat und Richter-innen müssen zu Beginn der Richtertätigkeit einen Eid ablegen, es kommt also auch noch Meineid (StGB § 154) dazu.
Auf diese Straftaten und Meineid, die im Rechtsstaat Deutschland unwiderlegbar stattfinden, sogar an der Tagesordnung sind und nicht geahndet werden, geht der Petitionsausschuss allerdings nicht ein.
Richter-innen müssen sich an das Gesetz halten, bekommen gleichzeitig das - billige Ermessen - zugeteilt.
Wenn sich jemand über eine rechtsbeugende Entscheidung Beschwerde einlegt oder Strafanzeige erstattet, lautet die Antwort:
Hat nach - billigem Ermessen - entschieden, das ist zulässig.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass ja die nächst höhere Instanz offen steht.
Geht man in die nächste Instanz, z. B., zum Landgericht Düsseldorf, wird dort ebenfalls nach - billigem Ermessen - entschieden, wie das Schwarzkittel-Trio,
Henning, Kretzer und Koepsel bewiesen haben.
Dieses
Schwarzkittel-Trio hat unserer schuldlosen (!) WEG einen Schaden von ca. 5.000,00 € ( 5 Tausend €) zugefügt und den betrügerischen Hausverwalter K. um diesen Betrag begünstigt.
Es ist unglaublich, was für charakterlich minderwertiges Personal in Deutschland - Hoheitliche Rechte - ausüben kann und durch das - billige Ermessen - das sie von den Politiker-innen (Gesetzgeber) erhalten haben nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. 

Siehe auf der Seite Gerichtsverfahren im unteren Teil und die Seite - Strafanzeige.

Durch das - billige Ermessen - wird die Straftat - Rechtsbeugung - legalisiert, die Strafverfolgung ausgehebelt und die Rechtsbeuger-innen (!) können ungeniert weiter machen - ist das Rechtsstaat ?
Nein, das ist die kreative Gesetzgebung von Polit-Ratten in der BundesBananenRepublik Deutschland !!! 
Das kommt dabei raus, wenn Schwarzkittel in der Politik Gesetze für die staatlichen Arbeitnehmer im schwarzen Arbeitskittel machen.
Max Liebermann lässt grüßen !!!
Aufforderung an die Politiker-innen (Gesetzgeber):
Hören Sie also bitte mit Ihren scheinheiligen Krokodilstränen auf und sorgen Sie endlich für rechtsstaatliche Verhältnisse - dazu sind Sie verpflichtet !
Wenn Sie nicht wissen, was ein Rechtsstaat ist - in einem Lexikon oder bei WikiPedia können Sie es nachlesen.

Wenn ich mir vorstelle, das jemand mit dem Auto die zulässige Höchst-Geschwindigkeit überschreitet und erwischt wird, nur behaupten muss, dass sie / er es eilig hatte (vergleichbar - billiges Ermessen) und damit die Geschwindigkeits-Überschreitung gesetzlich zulässig wäre, könnte der Innenminister von NRW Herr Jäger, seine Blitz-Marathon-Aktionen bleiben lassen.

Jede-r hat das Recht auf ein korrektes Gerichtsverfahren, wie es im Grundgesetzt steht - also Rechtsstaat !
Bitte sorgen Sie (Gesetzgeber) dafür, dass das umgesetzt wird - diese Selbstverständlichkeit ist alles, was ich verlange und verstecken Sie sich bitte nicht länger hinter Ihrer Verantwortung - wir dürfen auf die kriminelle Justiz nicht einwirken. 
Aber dafür ist der Petitionsausschuss in der Tat nicht zuständig - sondern der Gesetzgeber insgesamt.
Soviel zum unten stehenden Schreiben der Präsidentin des Landtags / Petitionsausschuss NRW.

Offene Fragen zu dem unten stehenden Schreiben der Präsidentin des Landtags NRW / Petitionsausschuss
Wenn Politiker (Gesetzgeber) für die Justiz nicht zuständig sind, wer schickt kriminelle korrupte Richter-innen in Pension, wenn sie nicht mehr zu halten sind oder versetzt sie an ein anderes Gericht, anstatt ein Disziplinarverfahren anzuordnen, wie es in einem Rechtsstaat selbstverständlich wäre ?
Wer hat z. B., den rechtsstaats-feindlichen / rechtsbeugenden aktenfälschenden Richter Eckhardt (siehe die Seite Richter Eckardt und FDP  Nein Danke !) in Pension geschickt, statt ein Disziplinarverfahren anzuordnen ?
Wer war das  - ein Gerichtsdirektor-in - ein Gerichtspräsident-in - oder ein Politiker-in ?
Und ist dieser rechtsstaats-feindlich eingestellte Typ-in noch immer in Staatsdiensten und lässt sich für seine Untreue nach wie vor heftigst bezahlen ?
Diese Frage / Feststellung ist berechtigt und kein CyberMobbing, auch wenn ich sie im Internet stelle.

Ich (Elble) bin auch der Meinung, dass die Bevölkerung nicht nur das Recht hat zu erfahren, sondern informiert werden muss, wie es um unseren Rechtsstaat bestellt ist, und dass es unwiderlegbar kriminelle Staatsdiener gibt.
D. h., es gibt zwischen Realität und Behauptung, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, eine riesen Kluft und die muss geschlossen werden und das geht nicht durch Schweigen.
Für Informationen an die Bevölkerung (gleich welcher) Art ist das Internet am besten geeignet, da nur so ein großer Teil der Bevölkerung erreicht, informiert und gewarnt werden kann, deshalb gibt es auch diese HomePage.
Solche Informationen sind ebenfalls kein CyberMobbing, wenn sie über das Internet erfolgen.
Auch ich habe Informationen über die - kriminelle Justiz (!) - im Internet gefunden, nach dem ich ein Justiz-Opfer geworden bin (siehe die Seiten Richter Eckhardt, Kral, Seidler, Scheiff) und nach Gleichbetroffen gesucht habe.
Und nun informiere ich andere über unserer kriminelle Justiz und über die Rolle die Politiker-innen dabei spielen.
Dass das von den staatlichen Straftäter-innen nicht gewünscht ist, ist klar.

Ich frage mich, wer es veranlasst, dass Richter-innen, die kriminelles Verhalten von anderen Richter-innen anprangern, mit einer psychologischen Untersuchung rechnen müssen oder sie anderweitig völlig kaltgestellt werden.
Siehe die Seite - Deutsche ElendsJustiz.
Wer hat die Möglichkeit dazu und warum wird das getan ? Sind Silberlinge in Gefahr oder warum ?
Die Politiker-innen sind es nicht, wie sie unten geschrieben haben - wer kann so etwas also anordnen ?
Gerichtsdirektoren-innen oder Gerichtspräsidenten-innen oder vielleicht doch Polit-Lobbyisten ?
So etwas tun nur rechtsstaat-feindlich eingestellte Ober-Moralsäue.
Äußern sich (im allgemeinen) deshalb - aus Angst - nur Richter-innen a. D. (!) über die Kriminalität in der Justiz ?

Vor einigen Jahren gab es in der ARD die Sendung: Wer schützt uns vor der Justiz ?
Die Sendung hätte - wer schützt die Bevölkerung vor der kriminellen Justiz - heißen müssen, denn die Politiker die das tun müssten tun es nicht.  Warum nicht ? 
Da Deutschland keine rechtsstaatlich funktionierende Justiz hat - was bewiesen ist, wer ist dann zuständig ?
Der EUGH (EGMR) oder bereits der Internationale Gerichtshof für Schurkenstaaten in Den Haag ? 

In letzter Zeit spricht der Justizminister von NRW, der Herr Kutschaty, SPD, viel von Opferschutz, gilt das auch für
Justiz-Opfer ?
Und wie sieht es mit Schadensersatz / Wiedergutmachung für Justiz-Opfer aus ?
Nur der finanzielle Schaden - den uns die staatliche Schwarzkittel-Mafia, zusammen mit unseren betrügerischen Hausverwaltungen, bisher zugefügt hat - liegt im 5-stelligen € Bereich. Wo kann ich diesen Betrag einfordern ?
Oder haben Opfer von Staats-Kriminellen keinen Anspruch auf Schadensersatz / Wiedergutmachung ? 
Das wäre ein weiterer Beweis dafür, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist. 

Petitionsausschuss

Ich habe den Petitionsausschuss nicht angeschrieben - warum schicken sie mir dann ein solches Schreiben ?

Vermutlich haben solche Schreiben nur den Zweck, die jeweiligen Personen ruhig zu stellen.
Im Petitionsausschuss sind Politiker-innen, denen wir (Bevölkerung) den korrupten Rechtsstaat zu verdanken haben
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